Vorsorgegestaltung

Rechtzeitig vorsorgen

Jeden kann es treffen. Herzinfarkt, Schlaganfall oder Verkehrsunfall - plötzlich ist man auf die Hilfe anderer angewiesen. Das kennen Ärzte aus ihrer beruflichen Erfahrung. Was aber ist, wenn Ärzte selbst Patient oder Opfer sind.

Es gilt nicht nur, den Alltag zu bewältigen. Die andere Frage ist: Wer trifft Entscheidungen für mich, wenn ich dazu selbst nicht mehr in der Lage bin?

  • Wer regelt die Arbeitsabläufe in der Praxis?
  • Wer kümmert sich um die Bankangelegenheiten und Lohnzahlung? 
  • Wer bestimmt, wie ich im Krankheitsfall behandelt werde? 
  • Wer entscheidet für mich?

Die letzte Frage können Sie schon heute für sich entscheiden. Es gilt nur noch, diese auch schriftlich zu fixieren.  

Vorsorgevollmachten

Wenn Sie durch eine Vorsorgevollmacht Vorsorge getroffen haben, ist eine gerichtlich angeordnete Betreuung nicht notwendig. 

In der Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen. Diese kann dann an Ihrer Stelle verbindliche Entscheidungen treffen, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Den Umfang der Vollmachten können Sie selbst bestimmen. Ebenso können Sie verschiedene Personen mit verschiedenen Aufgaben bevollmächtigen. Wenn Sie einer Person alles anvertrauen, können Sie gleichfalls eine Generalvollmacht erteilen. Trauen Sie dieser Person nicht zu 100 % können Sie die Vollmacht um Kontrollbefugnisse Dritter ergänzen.

Wenn Sie dem Bevollmächtigten Regeln an die Hand geben wollen, unterstützen Sie ihn mit konkreten Handlungsanweisungen. Dies kann auch die Vertreterbestellung für Ihre Praxis umfassen als auch das Vorgehen bei einem längeren Ausfall in ihrer Praxis und die Auszahlung der Gehälter.

Wir helfen Ihnen, Ihre Wünsche juristisch korrekt zu formulieren.

Formulare

Sie haben nicht Jura studiert. Trauen Sie nicht jedem Download. Selbst bei Formularverfügungen aus dem Schreibwarenladen sollten Sie vorsichtig sein. Es ist kaum vorstellbar, dass Sie die Praxis mit mehreren tausend Euro Umsatz im Jahr den Regelungen eines Formulars für unter 2 EUR anvertrauen wollen. Wer nicht ständig mit dem Recht zu tun hat, versteht auch die in dem Formular enthaltenen Klauseln oft nicht oder nicht richtig. Außerdem kann der Laie andere Gestaltungsmöglichkeiten häufig nur erahnen. Um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden, lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Muss ich zum Notar?

Eine notarielle Beurkundung ist nur in wenigen Ausnahmefällen notwendig. Ob dies in Ihrem Fall notwendig ist, beraten wir Sie gerne. 

Vermögensberatung

Darüber hinaus ermitteln und planen wir mit Ihnen, wieviel Vermögen Ihnen nach Abzug von Schulden verbleibt und wie hoch Ihr verfügbares Einkommen ist.

Warum zu Finck Althaus Sigl & Partner?

An dieser Stelle erlauben wir uns ein wenig Werbung in eigener Sache:

Wir sind langjährig mit der Beratung und Vertretung von Ärzten vertraut: rechtlich, steuerlich, wirtschaftlich und persönlich. Wir beraten Ärzte zum Teil bereits seit Ihrer Praxisgründung und kennen ihre Belange und Bedürfnisse. Die Schicksalsschläge einiger Ärzte haben uns veranlasst, hier eine besondere Vorsorgeberatung anzubieten. Damit das Leben auch im Unglück weitergeht und sich Familie, Angehörige und - in diesem Fall - der Patient sich um das kümmern können, was wirklich wichtig ist: Ihre Genesung. 

Wir erstellen mit Ihnen gemeinsam eine Vorsorgemappe (Notfallmappe), die alle wesentlichen Informationen und Verfügungen enthält: Damit Sie, Ihre Praxis und Ihre Familie auch im Notfall gut versorgt sind. 

» www.vorsorge-gestalten.de

 

Telefon 089 652001

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