Steuerberatung für Ärzte
Steuerberatung - spezialisiert auf Ärzte
Wir betreuen Ärzte (angestellte und niedergelassene Ärzte, Gemeinschaftspraxen und MVZ). Die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung steht im Vordergrund. Steuerberatung ist für uns: Mehr als Steuererklärung.
Ihre Patienten sollten im Mittelpunkt stehen, wir kümmern uns um die steuerliche und wirtschaftliche Beratung und Organisation.
Unsere "Standards" im Bereich Buchhaltung / Steuern
- Übernahme aller Kontakte mit dem Finanzamt und anderen Behörden
- Personalabrechnung einschließlich Klärung der damit verbundenen steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen
- Buchhaltung
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen
- Vorjahresvergleich
- Hinweise auf Verbesserungspotenziale
- Steueroptimierung
- Vorschau auf das Quartals- und Jahresergebnis und Optimierung
- Gewinnermittlung, Bilanzen und Steuererklärung
Der niedergelassene Arzt als Unternehmer
Als Arzt müssen Sie unternehmerisches Denken erst erlernen, trotzdem wird es von Anfang an von Ihnen erwartet. Damit Sie nicht erst aus Ihren Fehlern lernen, sollten Sie bereits zu diesem Zeitpunkt auf einen unabhängigen Berater vertrauen. Der Zeitaufwand, den Sie persönlich mit steuerrechtlichen Recherchen verbringen, wird Ihnen nicht vergütet - und der ist meist erheblich höher als der eines erfahrenen Beraters.
Wir unterstützen Sie entsprechend Ihrer persönlichen und beruflichen Lebensweise.
- Gründungs- und Finanzierungsberatung
- Praxiskauf mit Bewertung der zu kaufenden Arztpraxis
- Laufende steuerliche Beratung
- Buchhaltung online
- Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Beratung bei Aufnahme oder Anstellung von Ärzten
- Laufende Erfolgskontrolle und Strategieberatung
- Jahresabschluss, Steuererklärungen
- Beratung bei Umstrukturierungen
- Praxisverkauf
Darüber hinaus optimieren wir Ihre private Steuer. Wir berücksichtigten Ihre private Lebenssituation und stehen Ihnen auch hier beratend zur Seite, ob Assistenzarzt, Facharzt, Oberarzt oder Chefarzt.
Sonderfall: Umsatzsteuer
Sind Ärzte verpflichtet eine Umsatzsteuererklärung abzugeben und Umsatzsteuer abzuführen?
Grundsätzlich können alle Leistungen eines Arztes, die mit der originär heilberuflichen Tätigkeit nicht unmittelbar in Verbindung stehen, zu einer Umsatzsteuerpflicht des Arztes führen. Vorausgesetzt, diese Umsätze übersteigen nicht die Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro.
Sie meinen, diese Grenze erreichen Sie nicht?
Rechnen Sie einmal nach. Umsatzsteuerpflichtig können z.B. sein:
- Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
- Bescheinigungen und Bestätigungen für Kindergärten, Schulen, Behörden
- Gutachten für Rentenkassen und Berufsgenossenschaften
- Angebotene Kurse für Adipositas-Patienten oder zur Raucherentwöhnung
- Photovoltaikanlagen
- Steuersparmodelle wie ein NATO-Haus
Nicht umsatzsteuerpflichtig sind (nur) Leistungen, die originär der Vorbeugung, Diagnose, Heilung oder Linderung von Leiden dienen.
Vorsicht bei Reverse-Charge
Selbst wenn Sie die Kleinunternehmergrenze nicht überschreiten, können Sie als Arzt zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet sein. So haben Käufer einer Ware oder Dienstleistung die Mehrwertsteuer in bestimmten Fällen für die an ihn erbrachte Leistung direkt an das Finanzamt abzuführen. Betroffen sind etwa Ärzte, die
- entweder im EU-Ausland medizinische Datenbanken nutzen oder Geräte einkaufen
- im In- oder EU-Ausland Gold einer bestimmten Beschaffenheit einkaufen oder
- im In- oder EU-Ausland konservative Röntgengeräte einsetzen, deren Abfälle Edelmetallverbindungen enthalten.
Telefon 089 652001
News
-
Regenerative Energien - 05.05.2012Die Ärztezeitung berichtet über ein innovatives Projekt einer mit Solarenergie betriebenen Praxis für Strahlentherapie. ... weiterlesen
-
Fortbildung - 16.04.2012Am 23.04.2012 startet wieder das innovative Projekt "Arzt und Zukunft" an der LMU München. Ziel des Projektes ist es, die Lücke zwischen der medizinischen Ausbildung an der LMU und den unternehmerischen Anforderungen, die sich in der Berufslaufbahn stellen, zu schließen. ... weiterlesen
-
Weiterbildung - 12.04.2012Der Gesetzgeber will im Ausland erworbene Berufsqualfikationen einfacher anerkennen und damit qualifikationsnahe Beschäftigung fördern. ... weiterlesen
-
Wettbewerbsrecht - 11.04.2012Es ist schnell passiert. Ein falsches Wort, ein missgelaunter Patient und die Folge: Ein negativer Eintrag bei Go Local, Google Maps, Yameda oder einem der anderen Arztbewertungsportale. Fatal für das Marketing, gebrandmarkt auf ewig? Das muss nicht sein. ... weiterlesen
-
Gesetzliche Krankenversicherung - 22.03.2012Zur Delegation ärztlicher Aufgaben auf Fachpflegekräfte im Rahmen der Alten- und Krankenpflege im Rahmen von Modellvorhaben. ... weiterlesen
